Bochumer Bürgerinnen und Bürger können mit dem Bochum-Pass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen.
Bochumer Bürgerinnen und Bürger, die eine der folgenden Leistungen beziehen haben Anspruch auf einen Bochum-Pass.
- Bürgergeld (SGB II)
- Sozialhilfe-Leistungen (SGB XII)
- Grundsicherung im Alter (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld (geplant ab 16. Juni 2023, vorbehaltlich Ratsbeschluss)
Alle berechtigten Personen erhalten den Bochum-Pass mitsamt einem ausführlichen Infoschreiben im Laufe der zweiten Juni-Hälfte automatisch per Post.
Der Bochum-Pass ist in Kombination mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, o. ä.) zunächst für das Jahr 2023 gültig.
Auch in der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum können Sie durch Vorlage Ihres Bochum-Passes kostenfrei an den verschiedenen Kursangeboten im Zeitraum vom 01.07. bis zum 31.12.2023 teilnehmen.
Danach gelten wieder die regulären Ermäßigungskonditionen.
Weitere Informationen zum Bochum-Pass sowie eine Auflistung weiterer kostenfreier Angebote oder möglicher Ermäßigungen finden Sie auf der Seite der Stadt Bochum: