Bochumer Bürgerinnen und Bürger können mit dem Bochum-Pass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen.
Bochumer Bürgerinnen und Bürger, die eine der folgenden Leistungen beziehen haben Anspruch auf einen Bochum-Pass.
- Bürgergeld (SGB II)
- Sozialhilfe-Leistungen (SGB XII)
- Grundsicherung im Alter (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld (geplant ab 16. Juni 2023, vorbehaltlich Ratsbeschluss)
Der Bochum-Pass ist in Kombination mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, o. ä.) gültig.
Auch in der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum können Sie durch Vorlage Ihres Bochum-Passes mit einer 75 %igen Ermäßigung an den verschiedenen Kursangeboten teilnehmen.
Bei Eltern-Kind-Kursen kann die komplette Kursgebühr auch über das Bildungs- und Teilhabepaket der Stadt Bochum beantragt werden. Eine Ermäßigung der Kursentgelte für Einzelveranstaltungen und Fortbildungen ist nicht möglich. Ermäßigungen sind nur ab einem Kursentgelt von 10,- EUR pro Kurs möglich. Jede Kursgebühr kann maximal bis auf den Mindestbetrag von 10,- EUR reduziert werden.
Die Ermäßigung wird auf den vollen Eurobetrag aufgerundet.
Weitere Informationen zum Bochum-Pass sowie eine Auflistung weiterer kostenfreier Angebote oder möglicher Ermäßigungen finden Sie auf der Seite der Stadt Bochum: